Patenschaften

August 2024 – Aufgrund des Kriegs können Patenschaften derzeit kaum für Bildung genutzt werden, die Schulen sind geschlossen, viele Familien sind geflüchtet und kämpfen ums Überleben. Um die Menschen in dieser furchtbaren Situation nicht völlig allein zu lassen, werden die Patenschaften nach Absprache mit den Paten für die Beschaffung und Verteilung von Lebensmitteln verwendet, bis sich die Situation im Land wieder bessert.

Die Mittel des Vereins fließen ausschließlich in Infrastrukturmaßnahmen. Um Schüler*innen oder auch Schulklassen beim Kauf von Schulbüchern und Ähnlichem zu unterstützen, vermitteln wir Patenschaften. Mit einer Klassenpatenschaft kann ein Pate mit 25 € im Monat eine gesamte Schulklasse in ihrer schulischen Entwicklung unterstützen. Mit einer Schülerpatenschaft unterstützen Pat*innen ein Kind aus Hilat Al Bir, das nach der 8. Klasse die Aufnahmeprüfung für das Gymnasium bestanden hat.

Die Patenschaft für eine Schulklasse unterstützt eine Klasse von 40 bis 60 SchülerInnen. Von dem Geld nimmt die Klasse die nötigsten Anschaffungen vor, ein Fünftel des Geldes geht an die KlassenlehrerInnen, die auch Ansprechpartner für die Patenschaft ist. Mit einer Klassenpatenschaft kann man so eine gesamte Schulklasse bei ihrem Weiterkommen unterstützen und die Lernbedingungen einer gesamten Klasse nachhaltig verbessern.

Eine weitere Möglichkeit ist die Patenschaft für Schüler*innen. Oft ist es selbst für die Klassenbesten nicht möglich, weiter auf die Schule zu gehen, wenn die Familien es nicht finanzieren können. Daher wollen wir diesen Schüler*innen über Patenschaften die Möglichkeit geben, eine weiterführende Schule zu besuchen.  Die Pat*innen erhalten idealerweise einmal im Jahr einen Brief von ihren Patenkindern mit Informationen zu ihrer schulischen Entwicklung.

Die Finanzierung der Patenschaft erfolgt durch die Pat*innen, der Verein übernimmt die Vermittlung und Abwicklung der Patenschaft. Die Patenkinder werden durch die Schule und unsere Vertrauenspersonen vor Ort oder von den Pat*innen selbst vorgeschlagen. Auswahlkriterien sind vor allem schulische Leistung, Bedürftigkeit oder werden von den Pat*innen festgelegt (z.B. Geschlecht, Alter etc.). Eine Kündigung der Patenschaft ist jederzeit möglich. Sinnvollerweise sollte die Patenschaft jedoch die Schulzeit abdecken bzw. mindestens ein Schuljahr währen.

Hier geht es zum Antragsformular Patenschaft